1. EINLEITUNG:

    1. Erklärung zur gegenseitigen Verpflichtung 🤝 : „BE“ oder einfach das „Unternehmen“ erkennt an, dass es zur Entwicklung einer langfristigen und gegenseitig lohnenden Beziehung mit seinen unabhängigen Geschäftspartnern – Vertriebspartnern („Publisher“) – und Einzelhandelskunden („Kunden“) erforderlich ist, dass BE und seine Publisher die wahre Natur dieser Beziehung anerkennen und respektieren.
      1. Im Geiste des gegenseitigen Respekts und Verständnisses verpflichtet sich BE dazu:
        1. Allen seinen Publishern und Kunden einen schnellen, professionellen und höflichen Service sowie klare Kommunikation zu bieten;
        2. Produkte von höchster Qualität zu fairen und angemessenen Preisen anzubieten;
        3. Eine schnelle und genaue Lieferung der Bestellungen sicherzustellen;
        4. Provisionen pünktlich und korrekt auszuzahlen;
        5. Bestellungen oder Zahlungen zu beschleunigen, falls ein Fehler oder eine unangemessene Verzögerung auftritt;
        6. Neue Produkte und Programme mit der Mitwirkung und Planung der Publisher einzuführen;
        7. Die Integrität der Vertriebschance von BE zu unterstützen, zu schützen und zu verteidigen; und
        8. Publishern die Möglichkeit zu bieten, mit BE zu wachsen.
      2. Im Gegenzug erwartet BE von seinen Publishern:
        1. Ein professionelles, ehrliches und respektvolles Verhalten;
        2. Die Unternehmens- und Produktinformationen von BE genau und professionell zu präsentieren;
        3. Den Vergütungsplan sowie die Rückerstattungs- und Stornierungsrichtlinie vollständig und korrekt darzustellen;
        4. Keine übertriebenen Einkommens- oder Lebensstilversprechungen zu machen und alle Aussagen mit der entsprechenden Einkommensoffenlegung zu untermauern;
        5. Angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um Publisher und Kunden in ihrer Organisation bei der Nutzung der Produkte und Dienstleistungen zu unterstützen und das Geschäft von BE auf Einzelhandelskunden auszuweiten;
        6. Kein Cross-Line-Sponsoring, ungesunde Konkurrenz oder unethische Geschäftspraktiken zu betreiben;
        7. Positive Anleitung und Schulungen für Publisher und Kunden in ihrer Organisation bereitzustellen, während sie darauf achten, nicht in andere Organisationen einzugreifen. Ein Publisher sollte daher keine Cross-Line-Schulungen für einen Publisher oder Kunden in einer anderen Organisation anbieten, ohne vorher die schriftliche Zustimmung des Upline-Leiters des betreffenden Publishers oder Kunden einzuholen;
        8. Die Integrität der Vertriebschance von BE zu unterstützen, zu schützen und zu verteidigen;
        9. Das Publisher-Abkommen und alle angeforderten unterstützenden Unterlagen korrekt auszufüllen und fristgerecht einzureichen; und
        10. Keine Belästigung, Drohung, Verleumdung oder abfällige Äußerungen gegenüber einem Publisher, Kunden, BE oder seinen Vertretern vorzunehmen.
  2. BE-RICHTLINIEN UND VERGÜTUNGSPLAN ALS TEIL DES PUBLISHER-ABKOMMENS: In diesen Richtlinien bezieht sich der Begriff „Abkommen“ kollektiv auf die Einkommensoffenlegungserklärung, die Richtlinien und Verfahren, die Datenschutzerklärung, den Vergütungsplan, das Publisher-Abkommen, die Nutzungsbedingungen und alle anderen Dokumente. Es liegt in der Verantwortung des registrierenden Publishers, die aktuellste Version dieser Richtlinien und Verfahren (verfügbar auf der BE-Website) sowie den Vergütungsplan jedem Antragsteller vor Unterzeichnung des Publisher-Abkommens zur Verfügung zu stellen.

  3. ZWECK DER RICHTLINIEN:

    1. BE ist ein Affiliate-Netzwerkunternehmen, das Produkte und Dienstleistungen über ein Netzwerk von Partnern vermarktet, die als Publisher bekannt sind. Um die Beziehung zwischen Publisher und BE klar zu definieren und einen Standard für akzeptables Geschäftsverhalten festzulegen, hat BE diese Richtlinien und Verfahren erstellt.
    2. BE-Publisher sind verpflichtet, die folgenden Bedingungen einzuhalten;
      1. Alle in dem Publisher-Abkommen festgelegten Bedingungen, die BE nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit ändern kann;
      2. Alle bundesstaatlichen, staatlichen und/oder lokalen Gesetze, die für das BE-Geschäft gelten;
      3. Diese Richtlinien und Verfahren;
      4. Den geltenden Ethikkodex; und
      5. Alle anderen von BE vorgeschriebenen Vorschriften oder Anforderungen
      1. BE-Publisher müssen die in diesen Richtlinien und Verfahren enthaltenen Informationen sorgfältig prüfen. Sollten Publisher Fragen zu einer Richtlinie oder Regel haben, wird empfohlen, sich an ihren registrierenden Publisher oder einen anderen Upline-Partner zu wenden. Falls weitere Klärung erforderlich ist, kann sich der Publisher an den BE-Kundendienst wenden.
  4. ÄNDERUNGEN, ANPASSUNGEN UND MODIFIKATIONEN:

    1. Da sich bundesstaatliche, staatliche und lokale Gesetze sowie das Geschäftsumfeld regelmäßig ändern, behält sich BE das Recht vor, das Abkommen und die Preise in der BE-Produktpreisliste nach eigenem und alleinigem Ermessen zu ändern. Änderungen werden in offiziellen BE-Materialien oder auf der Website bekannt gegeben.
    2. Jede solche Änderung, Anpassung oder Modifikation wird sofort wirksam, sobald sie auf eine der folgenden Arten mitgeteilt wird:
      1. Veröffentlichung auf der BE-Website; oder
      2. Benachrichtigung per E-Mail; oder
      3. Benachrichtigung über die BE-Newsletter oder andere BE-Kommunikationskanäle

    <aside> 📢 UNGEACHTET ANDERSLAUTENDER BESTIMMUNGEN OBEN GILT, DASS JEDE ÄNDERUNG DES UNTERNEHMENS AN DER ABSCHNITT ZUR STREITBEILEGUNG HIERIN NUR NACH AUSDRÜCKLICHER ZUSTIMMUNG DES PUBLISHERS WIRKSAM WIRD. EIN PUBLISHER KANN SEINE ZUSTIMMUNG ZU EINER VORGESCHLAGENEN ÄNDERUNG DURCH BEFOLGEN DER ANWEISUNGEN ERKLÄREN, DIE DER VORGESCHLAGENEN ÄNDERUNG BEIGEFÜGT SIND UND BEIM EINLOGGEN AUF DIE UNTERNEHMENSWEBSITE ODER DIE PERSÖNLICHE WEBSITE DES PUBLISHERS ERSCHEINEN. DAS UNTERNEHMEN KANN DAS PUBLISHER-ABKOMMEN KÜNDIGEN, WENN DER PUBLISHER EINER VORGESCHLAGENEN ÄNDERUNG DES ABSCHNITTS ZUR STREITBEILEGUNG NICHT INNERHALB VON 7 KALENDERTAGEN NACH DEM INKRAFTTRETEN DER ÄNDERUNG ZUSTIMMT. JEDE SOLCHE ÄNDERUNG GILT FÜR ALLE ANSPRÜCHE, DIE VOM UNTERNEHMEN ODER DEM PUBLISHER AM ODER NACH DEM INKRAFTTRETEN DER ÄNDERUNG ERHOBEN WERDEN, UNABHÄNGIG VOM DATUM DES EINTRITTS ODER DER ENTSTEHUNG VON TATSACHEN, DIE SOLCHEN ANSPRÜCHEN ZUGRUNDE LIEGEN.

    </aside>

  5. VERZÖGERUNGEN: BE haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllungen seiner Verpflichtungen, wenn diese auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von BE liegen. Dies umfasst unter anderem Streiks, Arbeitskämpfe, Transportprobleme, Aufruhr, Krieg, Feuer, Wetterbedingungen, Pandemien, geplante Wartungsarbeiten, Einschränkungen bei der Versorgung oder behördliche Verfügungen oder Anordnungen.

  6. INKRAFTTRETEN: Diese Richtlinien und Verfahren treten ab dem zuletzt aktualisierten Datum („Inkrafttretensdatum“) in Kraft und ersetzen automatisch alle vorherigen Richtlinien und Verfahren („alte Richtlinien und Verfahren“). Ab diesem Datum verlieren die alten Richtlinien und Verfahren jegliche Gültigkeit.

  7. GRUNDPRINZIPIEN:

    1. WIE WIRD MAN EIN BE-PUBLISHER? Um Publisher zu werden, muss ein Bewerber die folgenden Anforderungen erfüllen:

      1. Volljährig sein (kein Minderjähriger) im jeweiligen Wohnsitzstaat;
      2. Einen gültigen Adressnachweis des Landes vorlegen, in dem BE tätig ist;
      3. Eine gültige Steueridentifikationsnummer besitzen (z. B. Sozialversicherungsnummer, Steuernummer, ITIN, USt-IdNr. usw.);
      4. Ein ordnungsgemäß ausgefülltes und unterzeichnetes Publisher-Vereinbarung bei BE einreichen;
      5. Kein BE-Mitarbeiter sein, mit einem BE-Mitarbeiter verheiratet sein oder mit einem BE-Mitarbeiter verwandt sein und im selben Haushalt wie dieser wohnen
    2. NEUE PUBLISHER-REGISTRIERUNG:

      1. Ein potenzieller neuer Publisher kann sich selbst über die Unternehmenswebsite oder die replizierte Website eines registrierenden Publishers anmelden. In diesem Fall akzeptiert BE anstelle eines physisch unterzeichneten Publisher-Vereinbarung ein elektronisches Publisher-Vereinbarung, das durch eine Web-Anmeldung und eine „elektronische Signatur“/„Click-Wrap-Vereinbarung“ abgeschlossen wird. Diese elektronische Signatur bedeutet, dass der neue Publisher die Bedingungen des Publisher-Vereinbarung akzeptiert hat. Bitte beachten Sie, dass eine solche elektronische Signatur ein rechtlich bindendes Abkommen zwischen Ihnen und dem Unternehmen darstellt.
      2. BE behält sich das Recht vor, für jedes Konto unabhängig von seiner Herkunft und in jeder Phase schriftliche Unterlagen anzufordern
    3. GEWÄHRTE RECHTE: BE gewährt dem Publisher hiermit ein nicht exklusives Recht, basierend auf den im Publisher-Vereinbarung und in diesen Richtlinien und Verfahren enthaltenen Bedingungen:

      1. Produkte und Dienstleistungen zu bewerben und zu vermarkten, die von BE angeboten werden; und
      2. Neue Publisher und Kunden in den Ländern zu registrieren, in denen BE tätig ist.
    4. IDENTIFIKATIONSDOKUMENTE:

      1. Jeder Publisher ist verpflichtet, seine Sozialversicherungsnummer, persönliche Steuernummer oder Bundessteueridentifikationsnummer im Rahmen der Publisher-Vereinbarung bei BE anzugeben. BE behält sich das Recht vor, Provisionszahlungen an Publisher zurückzuhalten, die solche Informationen nicht bereitstellen oder falsche Informationen angeben.
      2. Nach der Anmeldung stellt BE dem Publisher eine BE-Identifikationsnummer zur Verfügung. Diese Nummer wird verwendet, um Bestellungen aufzugeben, Organisationen zu strukturieren und Provisionen sowie Boni zu verfolgen.

      <aside> 📢 BE kann nach eigenem Ermessen jederzeit von allen oder bestimmten Publishern verlangen, eine detaillierte Prüfung durch Dritte in Bezug auf KYC, KYB oder AML durchzuführen. BE behält sich das Recht vor, Provisionszahlungen an Publisher zurückzuhalten, die solche Informationen nicht bereitstellen oder falsche Informationen angeben.

      </aside>

    5. VERLÄNGERUNG UND ABLAUF DER PUBLISHER-VEREINBARUNG:

      1. Die Publisher-Vereinbarung bleibt gültig, sofern sie nicht von einer der beiden Parteien gemäß den geltenden Klauseln gekündigt wird.
      2. Jeder Publisher, dessen Vereinbarung gekündigt wurde oder abgelaufen ist, ist für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Ablauf oder Kündigung der Publisher-Vereinbarung nicht berechtigt, eine neue BE-Geschäftsbewerbung einzureichen. Das Compliance-Team und die Geschäftsleitung von BE behalten sich jedoch das alleinige Ermessen vor, diese Anforderung im Einzelfall auszusetzen.
    6. UNABHÄNGIGE GESCHÄFTSBEZIEHUNG; ENTSCHÄDIGUNG FÜR HANDLUNGEN:

      1. Der BE-Publisher ist ein unabhängiger Unternehmer und kein Käufer einer Franchise- oder Verkaufschance. Der Erfolg eines jeden Publishers hängt daher von seinen eigenen, unabhängigen Bemühungen ab.
      2. Die Vereinbarung zwischen BE und seinen Publishern begründet keine Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung, keine Vertretung, Partnerschaft oder Joint Venture zwischen BE und dem Publisher.
      3. Der BE-Publisher ist vollständig verantwortlich für alle mündlichen und schriftlichen Aussagen über BE-Produkte, Dienstleistungen und den Vergütungsplan, die nicht ausdrücklich in offiziellen BE-Materialien enthalten sind oder diesen Richtlinien und Verfahren widersprechen. Der Publisher stellt BE, seine Direktoren, Führungskräfte, Mitarbeiter, Produkthersteller und Vertreter frei von jeglicher Haftung, einschließlich Urteilen, zivilrechtlicher Strafen, Rückerstattungen, Anwaltsgebühren und Gerichtskosten, die BE infolge von unautorisierten Darstellungen oder Handlungen des Publishers entstehen. Diese Bestimmung bleibt auch nach Beendigung der Publisher-Vereinbarung in Kraft.
      4. Der Publisher ist verpflichtet, eine Strafe von 100 USD pro Tag zu zahlen, die von seiner Provision abgezogen oder durch ein Schieds- oder Gerichtsverfahren geltend gemacht werden kann, wenn er den Compliance-Anweisungen des Rechts- und Compliance-Teams von BE nicht nachkommt. Diese Strafe wird täglich kumuliert, bis die Compliance-Maßnahmen vollständig und zur Zufriedenheit des Rechts- und Compliance-Teams von BE umgesetzt sind. Ein gekündigter Publisher ist ebenfalls verpflichtet, diese Strafe zu zahlen.

      <aside> 📢 EIN BE-PUBLISHER WIRD FÜR KEINE ZWECKE ALS ANGESTELLTER VON BE BEHANDELT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, STEUERLICHE ZWECKE AUF BUNDES- ODER LÄNDEREBENE. ALLE PUBLISHER SIND SELBST FÜR DIE ZAHLUNG VON LOKALEN, LANDES- UND BUNDESSTEUERN VERANTWORTLICH, DIE AUF ALLE ALS PUBLISHER VON BE VERDIENTEN PROVISIONEN FÄLLIG SIND.

      JEDE ANDERE VERGÜTUNG, DIE PUBLISHER VON BE ERHALTEN, UNTERLIEGT DEN GELTENDEN STEUERGESETZEN DER JEWEILIGEN GERICHTSBARKEIT. DER PUBLISHER HAT WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND DIE BEFUGNIS, BE AN VERPFLICHTUNGEN ZU BINDEN ODER VERPFLICHTUNGEN IM NAMEN VON BE EINZUGEHEN.

      JEDER PUBLISHER LEGT SEINE EIGENEN ZIELE, ARBEITSZEITEN UND ARBEITSMETHODEN FEST, SOLANGE DIESE MIT DEN BEDINGUNGEN DER PUBLISHER-VEREINBARUNG, DIESEN RICHTLINIEN UND VERFAHREN SOWIE DEN GELTENDEN STAATLICHEN, BUNDESSTAATLICHEN UND PROVINZIELLEN GESETZEN ÜBEREINSTIMMEN.

      BE LEGT KEINE DEFINIERTEN ARBEITSSTUNDEN FÜR PUBLISHER FEST, STELLT KEINE VERMÖGENSWERTE ZUR VERFÜGUNG UND HAT KEINE URLAUBSREGELUNGEN (WEDER BEZAHLT NOCH UNBEZAHLT) ODER BONUSREGELUNGEN FÜR PUBLISHER

      </aside>

    7. FEHLER ODER FRAGEN: Wenn ein Publisher Fragen hat oder glaubt, dass Fehler in Bezug auf Provisionen, Boni, Geschäftsberichte, Bestellungen oder Gebühren gemacht wurden, muss der Publisher BE schriftlich innerhalb von 7 Kalendertagen ab dem Datum des Fehlers oder Vorfalls benachrichtigen, da andernfalls davon ausgegangen wird, dass der betreffende Publisher darauf ausdrücklich verzichtet hat.

  8. VERANTWORTLICHKEITEN UND GARANTIEN DER PUBLISHER:

    1. SCHULUNG UND FÜHRUNG:
      1. Jeder BE-Publisher, der einen anderen Publisher bei BE anmeldet, muss eine authentische Unterstützungs- und Schulungsfunktion übernehmen, um sicherzustellen, dass seine Organisation das BE-Geschäft ordnungsgemäß betreibt. Anmeldende Publisher sollten laufenden Kontakt und Kommunikation mit den Publishern in ihrer Organisation pflegen. Beispiele für Kommunikation können Newsletter, schriftliche Korrespondenz, Telefonkontakte, Team-Anrufe, Voicemails, E-Mails, persönliche Treffen, Begleitung von Organisationsmitgliedern zu BE-Veranstaltungen, Schulungssitzungen und andere ähnliche Funktionen umfassen.
      2. Ein BE-Publisher, der andere Publisher anmeldet, sollte die Publisher in seiner Organisation überwachen, um sicherzustellen, dass sie keine falschen Produkt- oder Geschäftsaussagen machen oder sich an illegalem oder unangemessenem Verhalten beteiligen. Auf Anfrage sollte ein solcher Publisher BE dokumentierte Nachweise über die Erfüllung seiner Verantwortung als anmeldender Publisher vorlegen können, andernfalls haftet er für die Handlungen seiner Organisation und stellt BE von jeglicher Haftung frei.
      3. Upline-Publisher werden ermutigt, neue Publisher über BE-Produkte und -Dienstleistungen, effektive Verkaufstechniken, den BE-Vergütungsplan sowie die Einhaltung der Unternehmensrichtlinien und -verfahren zu motivieren und zu schulen.
      4. Der Produktvertrieb ist eine erforderliche Aktivität bei BE und muss in allen Anmeldepräsentationen betont werden. Tatsächlich betont und ermutigt das Unternehmen alle seine Publisher, ausschließlich die Produkte und Dienstleistungen von BE an Kunden zu vermarkten und zu fördern. Es wird niemals eine Provision für die bloße Anmeldung eines neuen Publishers gezahlt.
      5. VERWENDUNG VON VERKAUFSHILFEN:Um sowohl die Produkte als auch die von BE angebotenen Möglichkeiten zu fördern, müssen Publisher die von BE bereitgestellten Verkaufs- und Unterstützungsunterlagen verwenden. Wenn BE-Publisher eigene Verkaufsunterlagen und Werbematerialien entwickeln, einschließlich Internetwerbung, können sie ungeachtet ihrer guten Absichten möglicherweise unbeabsichtigt gegen eine Reihe von Gesetzen oder Vorschriften verstoßen, die das BE-Geschäft betreffen. Solche Verstöße, auch wenn sie relativ geringfügig sind, könnten die BE-Chance für alle Publisher gefährden. Dementsprechend müssen Publisher alle schriftlichen Verkaufsunterlagen, Werbematerialien, Anzeigen, Websites und andere Literatur vor der Verwendung zur Genehmigung an das Unternehmen einreichen. Wenn der Publisher keine spezifische schriftliche Genehmigung zur Verwendung der Materialien erhält, gilt der Antrag als abgelehnt. Alle Publisher müssen den guten Ruf von BE und seinen Produkten wahren und fördern. Das Marketing und die Förderung von BE, der BE-Chance, des Vergütungsplans sowie der Produkte und Dienstleistungen von BE müssen mit dem öffentlichen Interesse übereinstimmen und jegliches unhöfliches, irreführendes, unethisches oder unmoralisches Verhalten vermeiden.
      6. Ungeachtet der Bestimmungen in diesen Richtlinien und Verfahren darf kein Publisher (unabhängig von seinem Rang) eigene Folien oder Präsentationen verwenden. Ein Publisher darf nur offizielle BE-Folien oder Präsentationen verwenden, es sei denn, das Compliance-Team von BE erteilt eine schriftliche Ausnahmegenehmigung.
    2. KONSTRUKTIVE KRITIK; ETHIK:
      1. BE möchte seinen unabhängigen Publishern die besten Produkte, Dienstleistungen und den besten Vergütungsplan der Branche bieten. Dementsprechend schätzt BE konstruktive Kritik und ermutigt dazu, schriftliche Kommentare an das Compliance-Team von BE zu senden.
      2. Negative und abwertende Kommentare über BE, seine Produkte oder den Vergütungsplan, die von Publishern gegenüber BE, im Feld oder bei BE-Meetings oder -Veranstaltungen gemacht werden, oder störendes Verhalten bei BE-Meetings oder -Veranstaltungen, haben keinen anderen Zweck, als die Begeisterung anderer BE-Publisher zu dämpfen. BE-Publisher dürfen BE, andere BE-Publisher, BE-Produkte oder -Dienstleistungen, den Vergütungsplan oder die Direktoren, Führungskräfte, Mitarbeiter, Produkthersteller oder Vertreter von BE nicht herabwürdigen. Solches Verhalten stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese Richtlinien und Verfahren dar und kann von BE mit Sanktionen belegt werden, die als angemessen erachtet werden.
      3. BE setzt sich dafür ein, Publishern ein Verkaufsumfeld zu bieten, das frei von Belästigung, Einschüchterung und Missbrauch durch andere Publisher, Mitarbeiter, Anbieter und andere Personen am Arbeitsplatz ist. Bei BE wird keine Art von Belästigung toleriert und ist strengstens untersagt, einschließlich: abfällige oder bedrohliche Kommentare, unangemessenes sexuelles Verhalten wie unwillkommene sexuelle Annäherungen oder Forderungen nach sexuellen Gefälligkeiten, das Zeigen visueller Darstellungen sexueller Natur, körperliche oder verbale Belästigung oder gewalttätiges Verhalten. BE-Publisher werden ermutigt, jede Art von Belästigungsvorfällen unverzüglich zu melden. BE wird keine Gewaltakte oder Gewaltandrohungen dulden und alle Meldungen untersuchen. BE kann Maßnahmen ergreifen, wenn der betreffende meldende Publisher die notwendigen Informationen, Beweise und eine schriftliche Beschwerde über einen formellen Kanal wie E-Mails beim Compliance-Team von BE einreicht.
      4. BE UNTERSTÜTZT DEN FOLGENDEN ETHIKKODEX:
        1. Ein BE-Publisher muss Fairness, Toleranz und Respekt gegenüber allen Personen zeigen, die mit BE verbunden sind, unabhängig von Rasse, Geschlecht, sozialer Klasse oder Religion, und so eine „positive Atmosphäre“ des Teamworks, der guten Moral und des Gemeinschaftsgeistes fördern.
        2. Ein Publisher sollte sich bemühen, Geschäftsprobleme, einschließlich Situationen mit Upline- und Organisations-Publishern, mit Takt, Sensibilität und Wohlwollen zu lösen und darauf achten, keine zusätzlichen Probleme zu schaffen.
        3. BE-Publisher müssen ehrlich, verantwortungsbewusst und professionell sein und sich mit Integrität verhalten.
        4. BE-Publisher dürfen keine abwertenden Aussagen über BE, andere Publisher, BE-Mitarbeiter, Produkthersteller oder Vertreter, Produkte, Dienstleistungen, Verkaufs- und Marketingkampagnen oder den Vergütungsplan machen oder Aussagen machen, die andere unangemessen beleidigen, irreführen oder unter Druck setzen.
        5. BE-Publisher müssen stets korrekte Informationen wie ordnungsgemäße Haftungsausschlüsse/Offenlegungen und Zugang zur Einkommensoffenlegungserklärung bereitstellen, wenn sie potenzielle Interessenten ermutigen, dem BE-Geschäft beizutreten. Darüber hinaus erklären Sie sich als Publisher bereit, niemals zu einschüchtern oder unrechtmäßige Anmeldepraktiken anzuwenden, einschließlich des Vorschlags, dass übermäßige Bestände erforderlich seien, um bei BE teilzunehmen.
      5. BE kann geeignete Maßnahmen gegen einen Publisher ergreifen, wenn BE nach eigenem Ermessen feststellt, dass das Verhalten des Publishers schädlich, störend oder nachteilig für BE oder andere Publisher ist.
    3. MELDUNG VON RICHTLINIENVERSTÖSSEN:
    4. SPONSORING:
    5. VERBOT DES CROSS-SPONSORINGS:
    6. EINHALTUNG DES BE-VERGÜTUNGSPLANS:
    7. EINHALTUNG DER GESETZE UND VERORDNUNGEN: Viele Städte und Landkreise haben Gesetze, die bestimmte geschäftliche Tätigkeiten im eigenen Zuhause regeln. In den meisten Fällen gelten diese Verordnungen nicht für Publisher, aufgrund der Natur des Geschäfts. Publisher müssen jedoch ihre lokalen Gesetze prüfen und die Gesetze einhalten, die für sie gelten. Ein BE-Publisher muss bei der Durchführung seines BE-Geschäfts alle bundesstaatlichen, staatlichen und lokalen Gesetze und Vorschriften einhalten.
    8. EINHALTUNG DER ANWENDBAREN EINKOMMENSSTEUERGESETZE:
    9. EIN BE-GESCHÄFT PRO PUBLISHER: Ein Publisher darf nur ein BE-Geschäft betreiben oder Anteile daran besitzen, sei es rechtlich oder wirtschaftlich. Keine Person darf mehr als ein BE-Geschäft betreiben, besitzen oder aus diesem Vergütung erhalten. Personen derselben Familieeinheit dürfen jeweils ihr eigenes BE-Geschäft eröffnen oder daran beteiligt sein, sofern jede nachfolgende Familienposition in der ersten Linie des ersten Familienmitglieds angemeldet wird. Eine „Familieneinheit“ wird definiert als Ehepartner, Vater, Mutter und abhängige Kinder. Jeder Verstoß gegen diese Bestimmung führt zur Kündigung aller Konten des betroffenen Publishers und die Provisionen werden mindestens für 6 Monate eingefroren. Das Unternehmen hat zudem das Recht, eine Strafe von bis zu 30 % der ausstehenden Provision auf jedes Konto des Publishers individuell zu verhängen.
    10. HANDELN VON HAUSHALTSMITGLIEDERN ODER ZUGEORDNETEN PARTEIEN: Wenn ein Mitglied des unmittelbaren Haushalts eines Publishers eine Aktivität ausführt, die, wenn sie vom Publisher ausgeführt würde, gegen eine Bestimmung des Abkommens verstoßen würde, wird diese Aktivität als Verstoß des Publishers betrachtet, und BE kann Disziplinarmaßnahmen gemäß diesen Richtlinien und Verfahren gegen den Publisher ergreifen.
    11. WERBUNG FÜR ANDERE UNTERNEHMEN; EINSCHRÄNKUNGEN IM GESCHÄFTSBEREICH:
    12. PRÄSENTATION DER BE-VERKAUFSCHANCE: Bei der Präsentation der BE-Chance gegenüber potenziellen Kunden und Publishern muss ein Publisher die folgenden Bestimmungen einhalten:
    13. VERKAUFSANFORDERUNGEN WERDEN DURCH DEN VERGÜTUNGSPLAN GEREGELT:
  9. BESTELLUNGEN:

  10. ZAHLUNG VON PROVISIONEN UND BONI:

  11. EIGENTUMSINFORMATIONEN UND GESCHÄFTSGEHEIMNISSE:

  12. WERBUNG, WERBEMATERIALIEN, VERWENDUNG VON UNTERNEHMENSNAMEN UND MARKEN:

  13. INTERNATIONALES MARKETING:

  14. ÄNDERUNGEN AM BE-GESCHÄFT EINES PUBLISHERS: