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AUTORISIERUNG UND VERTRAG:
- Durch die Unterzeichnung der BE Publisher-Vereinbarung ("Vereinbarung") beantragen Sie die rechtliche Autorisierung, ein Geschäftspartner von BE zu werden, und treten in einen Vertrag mit "BE" ein.
- Sie bestätigen, dass Sie vor der Unterzeichnung die BE-Ertragsaufstellung erhalten, gelesen und verstanden haben, ebenso wie die BE-Policen und -Verfahren, die Datenschutzrichtlinie, den Vergütungsplan, die Nutzungsbedingungen sowie alle Bestimmungen, die in dieser Publisher-Vereinbarung enthalten sind.
- Alle Dokumente werden zusammenfassend als die "Vereinbarung" bezeichnet. BE behält sich das Recht vor, jeden Antrag aus beliebigen Gründen abzulehnen.
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ABLAUF, VERLÄNGERUNG UND KÜNDIGUNG:
- Diese Vereinbarung bleibt in Kraft, bis Sie die Vereinbarung freiwillig kündigen, Ihr Konto inaktiv wird und/oder Sie die Vereinbarung nicht verlängern, oder das Unternehmen Sie als Publisher gemäß den detaillierten Regelungen in den Policen und Verfahren beendet.
- Sollten Sie es versäumen, Ihr BE-Geschäft zu verlängern, oder wird es aus irgendeinem Grund gekündigt oder beendet, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie dauerhaft alle Rechte als Publisher verlieren. Sie sind nicht berechtigt, BE-Produkte und -Dienstleistungen zu bewerben oder zu vermarkten, noch haben Sie Anspruch auf Tantiemen, Boni oder andere Einnahmen, die aus den Aktivitäten Ihrer früheren Downline-Verkaufsorganisation resultieren, ab dem Datum, an dem diese Suspendierung, Kündigung oder Beendigung wirksam wird.
- Im Falle einer Kündigung, Beendigung oder Nichtverlängerung verzichten Sie sofort auf alle Ihnen zustehenden Rechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Eigentumsrechte an Ihrer früheren Downline-Organisation sowie auf jegliche Boni, Provisionen oder andere Vergütungen, die aus den Verkäufen und anderen Aktivitäten Ihrer früheren Downline-Organisation abgeleitet wurden.
- BE behält sich das Recht vor, jeden Publisher mit einer Frist von 30 Kalendertagen zu kündigen, falls das Unternehmen beschließt:
- die Geschäftstätigkeit einzustellen;
- als Unternehmen aufzulösen; oder
- den Vertrieb seiner Produkte und/oder Dienstleistungen über Direktvertriebskanäle zu beenden.
- Ein Publisher kann diese Vereinbarung jederzeit und aus beliebigen Gründen mit einer schriftlichen Vorankündigung von mindestens 30 Kalendertagen an BE kündigen. Der Publisher bleibt jedoch an alle einschränkenden Klauseln gebunden.
- BE kann die Vereinbarung ohne Vorankündigung beenden, wenn der Publisher gegen diese Vereinbarung wesentlich verstößt oder wenn BE berechtigte Gründe hat, dies anzunehmen. BE haftet nicht für Schäden oder Entschädigungen bei Ausübung seiner Rechte gemäß dieser Klausel.
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STATUS ALS UNABHÄNGIGER AUFTRAGNEHMER:
- SIE ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIESE AUTORISIERUNG SIE NICHT ZUM MITARBEITER, VERTRETER ODER GESETZLICHEN REPRÄSENTANTEN VON BE ODER IHREM SPONSOR-PUBLISHER MACHT.
- ALS SELBSTSTÄNDIGER UNABHÄNGIGER AUFTRAGNEHMER BETREIBEN SIE IHR EIGENES UNABHÄNGIGES GESCHÄFT, INDEM SIE PRODUKTE, DIE ÜBER BE VERFÜGBAR SIND, AUF EIGENE RECHNUNG VERMARKTEN.
- SIE HABEN VOLLKOMMENE FREIHEIT BEI DER FESTLEGUNG DER ARBEITSZEITEN UND HABEN DIE ALLEINIGE DISKRETION BEZÜGLICH DER PLANUNG DIESER ZEITEN.
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PROPRIETÄRE INFORMATIONEN UND GESCHÄFTSGEHEIMNISSE VON BE:
- Sie erkennen an und stimmen zu, dass Informationen, die von BE zusammengestellt oder verwaltet werden, wie in den Policen und Verfahren weiter ausgeführt, einschließlich Informationen über Sponsorship-Strukturen (Line of Sponsorship, LOS) (z. B. Informationen, die sich auf die spezifische Anordnung von Sponsorships im BE-Geschäft beziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Publisher-Listen, Sponsorship-Bäume und alle BE-Publisher-Informationen, die daraus generiert werden, in gegenwärtiger oder zukünftiger Form), ein geschäftlich vorteilhaftes, einzigartiges und proprietäres Geschäftsgeheimnis von BE darstellen, das von BE als proprietär und vertraulich behandelt wird.
- Während der Laufzeit Ihres Vertrags mit BE gewährt BE Ihnen ein persönliches, nicht exklusives, nicht übertragbares und widerrufliches Recht zur Nutzung von Geschäftsgeheimnissen, vertraulichen und proprietären Geschäftsinformationen (proprietäre Informationen), einschließlich, aber nicht beschränkt auf LOS-Informationen, Geschäftsberichte, Produktentwicklungen sowie Verkaufs-, Ertrags- und andere Finanzberichte, um Ihr BE-Geschäft zu erleichtern.
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NICHTABWERBUNGS- UND WETTBEWERBSVERBOT: Bitte beachten Sie die BE-Policen und -Verfahren.
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BILDER / AUFNAHMEN / EINWILLIGUNGEN: Sie stimmen zu, dass BE Fotografien, Videos und andere Aufnahmemedien von Ihnen oder Ihrem Abbild aufnehmen darf. Sie erkennen an und stimmen zu, dass solche Aufnahmemedien von BE für jegliche rechtmäßigen Zwecke und ohne Vergütung verwendet werden dürfen.
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ÄNDERUNG DER BEDINGUNGEN: Mit Ausnahme des Abschnitts zur Streitbeilegung in den Policen und Verfahren, der nur im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden kann, können die Bedingungen dieser Vereinbarung wie in den Policen und Verfahren festgelegt geändert werden.
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VERJÄHRUNGSFRIST: Wenn ein Publisher eine Klage gegen BE wegen einer Handlung oder Unterlassung im Zusammenhang mit der Vereinbarung einreichen möchte, muss eine solche Klage innerhalb eines (1) Jahres ab dem Datum des angeblichen Verhaltens erhoben werden, das der Klage zugrunde liegt.
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ENTSCHÄDIGUNG: Der Publisher verpflichtet sich, BE (zusammen mit seinen verbundenen Parteien, Vertretern, anderen Publishern, Aktionären, Mitgliedern, Mitarbeitern, Direktoren, Vorstandsmitgliedern und Anwälten, zusammenfassend "entschädigte Parteien") von allen Verlusten oder Verbindlichkeiten (einschließlich Anwaltsgebühren) freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sie infolge eines Verstoßes oder eines angeblichen Verstoßes des Publishers gegen die Publisher-Vereinbarung erleiden oder erleiden könnten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bedingungen der Policen und Verfahren.
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SONSTIGES: Die Bestimmungen dieser Vereinbarung, einschließlich aller hierin durch Verweis einbezogenen Dokumente, stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und BE dar und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen, Verständnisse und Verpflichtungen zwischen Ihnen und BE in Bezug auf den Vertragsgegenstand.
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VERPFLICHTENDE SCHIEDSGERICHTSBARKEIT: Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder deren Verletzung, Kündigung oder Gültigkeit ergeben, werden dem Dubai International Arbitration Centre ("DIAC") vorgelegt und durch ein endgültiges und bindendes Schiedsverfahren gemäß den DIAC-Schiedsregeln beigelegt. Ein Urteil über jeden im Rahmen dieser Klausel erlassenen Schiedsspruch kann von jedem zuständigen Gericht vollstreckt werden.
- Der Sitz des Schiedsverfahrens ist DIFC, VAE.
- Der Ort des Schiedsverfahrens ist DIFC, VAE.
- Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch.
- Das materielle Recht für die Schiedsvereinbarung sind die Gesetze von DIFC, VAE.
- Vertraulichkeit: Die Parteien, das DIAC und der Schiedsrichter sind verpflichtet, die Vertraulichkeit des Schiedsverfahrens und des Schiedsspruchs, einschließlich der Anhörungen, eingereichten Dokumente, mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen usw., zu wahren.
- DIE PARTEIEN VEREINBAREN HIERMIT, DASS DIESE SCHIEDSVEREINBARUNG NICHT EINSEITIG VON EINER PARTEI GEÄNDERT WERDEN KANN. ZUR ÄNDERUNG DIESER SCHIEDSVEREINBARUNG MÜSSEN BEIDE PARTEIEN SCHRIFTLICH ZUSTIMMEN.
- Diese Schiedsklausel bleibt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung bestehen.
- Die Parteien vereinbaren, dass das Schiedsgericht berechtigt ist, auf die Anforderungen einer persönlichen mündlichen Anhörung zu verzichten, um sicherzustellen, dass das Schiedsverfahren kostengünstig bleibt.
Die Parteien stimmen zu, dass sie durch den Abschluss dieser Vereinbarung jeweils auf das Recht auf ein Geschworenenverfahren oder die Teilnahme an einer Sammelklage verzichten. Die Parteien vereinbaren, dass jede Partei Ansprüche gegen die andere nur in individueller Eigenschaft und nicht als Kläger oder Mitglied einer angeblichen Sammelklage oder einer repräsentativen Klage geltend macht.
Wenn das zuständige Gericht oder das Schiedsgericht entscheidet, dass eine Frage oder ein Teil einer Frage nicht schiedsfähig ist, wird diese nicht schiedsfähige Frage an das Gericht von DIFC zur endgültigen Entscheidung verwiesen.
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ANWENDBARES RECHT: Sie stimmen zu, dass die Gesetze von DIFC (VAE) ohne Rücksicht auf Bestimmungen zum Kollisionsrecht diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten zwischen Ihnen, BE oder seinen verbundenen Unternehmen regeln. Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht, einem Schiedsrichter oder einem Schiedsgremium für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden wird, ist diese Bestimmung unwirksam, beeinträchtigt jedoch in keiner Weise andere Bestimmungen.
Wenn Sie alleiniger rechtlicher Einwohner der Uk / Europe (except Italy), treten Sie dieser Publisher-Vereinbarung mit BE European Group, UAB. Andernfalls haben Sie keine Ansprüche gegen BE European Group, UAB.